Rechtliches
AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bubblefußballevents

1.1. Öffnungszeiten

Spielpläne, Preise, Reservierungszeiten und deren Einschränkungen können der Webpage Bubblesport.de entnommen werden. Sonderveranstaltungen (Firmenevents o.ä.) können individuell vereinbart werden – hierzu erreichen Sie uns unter den Kontaktformularen oder per Telefon 09127/ 5709974.

 

1.2. Allgemeines

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bubblesport GbR zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Platznummern zu ändern, bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu nehmen solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Es wird keine Gewähr für Fehlbuchungen übernommen.

Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde des Weiteren, dass alle Teilnehmer die AGB gelesen verstanden und akzeptiert haben.


Der Kunde trägt hier Sorgfaltspflicht und kann diese nicht an den Verleiher übertragen. Sollte ein Teilnehmer/Spieler die ABG nicht akzeptieren, so kann er nicht am Spiel teilnehmen. Durch Teilnahme am Spiel erfolgt die stillschweigende Akzeptanz der ABG.

Wenn wegen den Corona Auflagen gegenüber des Spielbetreibers das gebuchte Event nicht stattfinden kann, wird die Buchung/Reservierung kostenfrei storniert.
Die Teilnehmer haben sich an die Corona Auflagen zuhalten. Die Auflagen werden der Kontaktperson zeitig mitgeteilt, damit diese Kontaktperson alle Teilnehmern im Vorfeld informieren kann.

 

1.3. Spieleinheit

Die Platzmiete berechnet sich beim Bubble-Fußball pro Einheit 90 Minuten. Die reine Spielzeit beträgt 60 Minuten. Es wird eine Mindestmietballanzahl von 8 Bällen (Indoor) & 10 Bällen (Outdoor) zugrunde gelegt.
Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr des Bubblesport GbR Mitarbeiters. 

Aufgrund der Spielvorbereitungszeit bitten wir die Spieler 30 Minuten vor Spielbeginn zu erscheinen, eine Nachspielzeit kann aus organisatorischen Gründen nicht gegeben werden.

 

 

 

Beispiel: Buchung 17 - 18 Uhr

Rechtzeitiges erscheinen um 16:30

Umkleidemöglichkeit 16:30 - 16:45

Ab 16:45 erfolgt eine Einweisung und Zuteilung der Bubble Bälle

Spielbeginn 17:00 Uhr

Spielende 18:00 Uhr

Selbst verschuldete Verspätungen werden nicht nachgespielt und sind nicht erstattungsfähig.

 

 

 

1.4. Buchungen über die Webpage www.bubblesport.de

Reservierungen werden grundsätzlich über die Webpage gebucht. Nach Geldeingang erhält der Kunde einen Voucher mit allen notwenigen Informationen zum Selbstausdruck. Dieser Voucher ist vor Spielbeginn vorzuweisen - er berechtigt zum Spiel.

Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich. Sollte ein(e) Kunde(in) an gebuchten Termin nicht erscheinen oder die gebuchte Stunde nicht nutzen oder diese früher beenden, entfällt jeder Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückerstattung des Mietpreises.

Grundsätzlich erhalten sie eine Online-Rechnung als Beleg. Gebuchte Stunden können bis 7 Tage vor Spielbeginn (spätestens 18 Uhr) storniert werden, so dass eine Zahlungsverpflichtung entfällt, sie erhalten eine Rückerstattung des bezahlten Betrages.

  • Bei einer Absage zwischen 3 Tage bis 6 Tagen vor Spielbeginn (spätestens 18Uhr) wird dem Kunden eine Pauschale von 90,-  Euro je gebuchter Stunde in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Absage bis 48 Stunden vor Spielbeginn (spätestens 18 Uhr) wird dem Kunden der halbe Mietpreis in Rechnung gestellt.
  • Bei einer kürzeren Absagedauer wird der komplette Mietpreis in Rechnung gestellt.
  • Der Kunde bestätigt mit akzeptieren der AGB das der Stornobetrag direkt mit der bereits bezahlten Buchungssumme verrechnet wird.
  • Bubblesport behält sich das Recht vor, Termine aus technischen, wetterbedingten oder betriebsinternen Gründen unter Rückerstattung der bezahlten Rechnung zu stornieren.

 

1.5. Abonnements

Abonnement–Buchungen werden nur durch Abschluss eines Abonnement–Vertrages entgegengenommen. Sie sind damit rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Der Vertrag für ein Abonnement ist auf Anfrage möglich. Die Geschäftsbedingungen für Abonnements sind dem Vertrag zu entnehmen.

 

1.6. Preise

Es gelten die auf der Homepage beschriebenen Preise der Bubblesport GbR. Sonderpreise, Firmenrabatte oder spezielle Tagespreise können mit der Bubblesport GbR nur auf Anfrage vereinbart werden. Diese Sonderpreise werden schriftlich festgehalten. Die Bubblesport GbR ist berechtigt jederzeit Rabatte zu gewähren dies erfolgt ohne jeglichen Anspruch auf Wiederholung. Ein Gewohnheitsrecht gilt als ausgeschlossen. Dieser Rabatt bedarf keiner Schriftform, sie sind direkt im Rechnungsbetrag enthalten.

 

 

 

1.7. Allgemeine Benutzungsvorschriften

  • Durch Abschluss der Buchung durch den Kunden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB der Bubblesport GbR wirksam. Zusätzlich gelten mit Betreten der Außen- und Innenanlagen bzw. der Sportanlagen die Vorschriften der jeweiligen Sportanlagenbetreiber.

  • Es können alle sanitären Einrichtungen (WC, Dusche, Umkleide) von Kunden und Mitspieler benutzt werden. (Aufgrund Covid-19 kann es zu Einschränkungen oder nicht Verfügbarkeit kommen).

  • Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen.

  • Die Duschräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

  • Die Anlage ist sauber zu halten und Abfälle in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.

  • Die Spinde/Schließfächer/Mannschaftschränke sind spätestens 30 Minuten nach Spielende zu räumen und haben unverschlossen zu bleiben. Eine Dauerbelegung der Umkleideräume ist nicht gestattet. Nicht entleerte Garderobenschränke werden durch das Personal geräumt. Die Gegenstände werden wie Fundgegenstände behandelt. Bei Abholung sind die Kosten für den Austausch des Schrankschlosses zu entrichten.

  • Ein Anspruch auf einen Garderobenschrank besteht nicht

  • Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten haftet der Kunde in vollem Umfang.

  • Das Mitbringen von Tieren auf das Sportgelände oder im Hallenbereich ist nicht gestattet.

  • Das Anbringen von Plakaten usw. ist nicht gestattet.

  • Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

  • Fundsachen sind unverzüglich abzuliefern. Die Aufbewahrung der Fundsachen erfolgt ohne Gewähr und maximal zwei Wochen ab Abgabe.

  • Vor Ort gekaufte Glasflaschen, Gläser oder sonstige Glasbehälter dürfen weder mit in die Halle noch auf die Sportfläche genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich Plastikflaschen dar, die nach Absprache am Spielfeldrand deponiert werden können. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht gestattet.

  • Rauchen ist im Innenbereich und auf den Sportplätzen nicht gestattet.

  • Unsere Mitarbeiter sind befugt im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist, um das Hausrecht der Bubblesport GbR und insbesondere die Hausordnung unserer Partner durchzusetzen.

  • Schulklassen und sonstige Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen Zustand beim Verlassen der Sportstätte.

  • Bubblesport übernimmt keinerlei Verantwortung über Jugendgruppen, die das Sportgelände oder die Sporthallen ohne Übungsleiter betreten.

  • Kinder unter zwölf Jahren ist das Spielen untersagt.

  • Ohne schriftliche Genehmigung und ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten oder verantwortlichen Übungsleiter, Lehrer oder Trainer ist bei Bubblesport das Spielen mit den Bubblebällen unter 16 Jahren nicht gestattet.

  • Eltern haften innerhalb der gesetzlichen Aufsichtspflicht für die von ihren Kindern verursachten Schäden.

  • Das Spielen mit Stollenschuhen oder das Mitführen von scharfen oder scharfkantigen Gegenständen (z.B. Messer, Schlüssel, etc.) ist untersagt. Für eventuelle Schäden haftet der Kunde.

     

 

1.8. Weitere Buchungen

Buchungen von Event-Paketen wie Ligen, Junggesellenabschieden, Firmenevents und Event-Paketen jeglicher Art unterliegen den Geschäftsbedingungen und den AGB des jeweils zugrunde liegenden und vom Kunden unterschriebenen Vertrags oder Anmeldeformulars.

Bei Firmenevents ist eine Anzahlung von 100 % des veranschlagten Eventpreises 3 Wochen vor Veranstaltungstermin fällig.
Privat organisierte Turniere sind nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch die Bubblesport GbR möglich. 

 

1.9. Hausrecht / Haftungsausschluss

Die Bubblesport GbR und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Kunden haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Kunden oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kunden beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kunden beruhen. Ferner haftet der Kunde auch für Schäden, die in Folge der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen

Wir schließen jede Haftung für Ihre Schäden und für Schäden der von Ihnen benannten Nutzer oder von Ihnen mitgebrachte Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

Ferner übernimmt die Bubblesport GbR keinerlei Haftung für die vom Kunden zur Verfügung gestellten Einrichtungen. Die Nutzung der Sportanlage/Sportstätte und die Einhaltung des Hygienekonzepts innerhalb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen obliegt der Verantwortung des Kunden.

Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Bubblesport GbR beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Bubblesport GbR beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

 

1.10. Zuwiderhandlungen

Sollte es notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen, hierzu gehören beispielsweise ein Verstoß gegen die AGB, Beleidigung gegen Mitarbeitern, Trunkenheit von Kunden, Spielern bzw. Besuchern, etc. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

 

 

 

1.11. Fotos/Videos

Dem Kunden ist bewußt das er mit Betreten der angemieteten Bubblesport GbR Anlagen fotografiert bzw. gefilmt werden kann. Das Bild- und Filmmaterial kann zu Werbezwecken auf unterschiedlichen Medienplattformen verwendet werden.
 

 

 

1.12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Fürth, wenn der Vertragspartner als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB anzusehen, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

1.13. Internetbuchungsbedingungen

Es gelten ferner unsere Internetbuchungsbedingungen.

 

 

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih

Für den Verleih von eWheels, Boards, Paddel und Zubehör sowie für die Teilnahme an den SUP Kursen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen der Bubblesport GbR.

 

2.1 Kursteilnehmer und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den SUP-Sport (Stand-UP-Paddling, Stehpaddeln) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen SUP-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 5 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung. Minderjährige sind von der Teilnahme an Kursen oder der Vermietung ausgeschlossen.

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den eWheel-Sport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen eWheel-Kursen ist die Fähigkeit, Gleichgewicht halten zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Vermieter für daraus entstehende Schäden keine Haftung. Minderjährige sind von der Teilnahme an Kursen oder der Vermietung ausgeschlossen.

 

2.2 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

2.2.1. Den Anweisungen des Ausbilders/Verleihers ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern. Bei Sturmwarnung (Blinklichter am See) ist umgehend das Ufer, Strand anzupaddeln.

2.2.2. Der Vermieter ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, starker Nebel u. ä.) berechtigt, Touren und Trainings abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage die ihm überlassene Mietsache innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

 

2.3 Sorgfaltspflichten

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft Mietgegenstände wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Mieter bei Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und persönlich zurückzugeben. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.

 

2.4. Haftung

2.4.1. Der Vermieter haftet nicht für Körper- und Personenschäden des Mieters.

2.4.2. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe wird keinerlei Haftung seitens des Vermieters übernommen.

2.4.3. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei. Außerdem stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

2.4.4. Der Mieter übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Vermieter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten ersatzpflichtig. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit.
Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Mieter und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

 

2.5. Verhaltenspflichten / Befahrungsregeln

2.5.1. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke oder Vogel-/Fischschutzgebieten sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Die „Stand-Up-Boards“ müssen zwingend beaufsichtigt werden. (Unfall-, bzw. Diebstahlgefahr)

Bei Nutzung der eWheels ist zu beachten, dass Stand 01.08.2017 keine Straßenzulassung besteht. Um das eWheel nutzen zu können, muss der Mieter sich selbst um einen geeigneten Platz kümmern.

2.5.2. Der Konsum von Alkohol, Tabakwaren und Narkotika jedweder Art, sowie das Rauchen, offenes Feuer als auch das Mitführen von spitzen oder scharfen Gegenständen sind “auf dem Board” bzw. bei Verwendung des Mietgegenstandes untersagt.

2.6. Bergung der Mietsache

2.6.1. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe der Mietsache unmöglich machen, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen, damit eine einfache und kostengünstige Lösung herbeigeführt werden kann. Sieht sich der Vermieter zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt Mieter die Kosten für die damit verbundenen Maßnahmen gemäß nachfolgenden Tarifs, wenn er die kostenauslösenden Maßnahmen vorwerfbar verursacht hat.

2.6.2. Für Bergung etc. der Mietsache werden pro Stunde € 70,- und für den Mietgegenstand pro Kilometer € 2,- zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet. Der Ersatz möglicher Materialschäden richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert des verliehenen Mietobjektes.

 

2.7. Unwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am Nächsten kommt.

 

2.8. Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürth.

 

2.9. ABHOLUNG UND RÜCKGABE DER AUSRÜSTUNG (OPTION ABHOLUNG IM SHOP)

Der Kunde hat einen gültigen amtlichen deutschen Personalausweis und die Buchungsbestätigung vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von dem vorgelegten Dokument eine Kopie/Fotografie angefertigt wird. 

Für die Abholung und Retournierung des Materials aus dem Shop gilt folgende Richtlinie für alle Buchungen:

Die Abholung/Lieferung erfolgt für den Buchungstag einen Tag vorher in der Zeit zwischen 17-21 Uhr spätestens jedoch am Buchungstag morgens zwischen 7 - 9 Uhr. Die Rückgabe/Retournierung ist am Buchungstag in der Zeit von 17-21 Uhr oder am darauffolgenden Tag in der Zeit zwischen 7 – 9 Uhr zu erbringen. Andere Termine sind nach Absprache möglich, müssen jedoch immer schriftlich, etwa durch eine Bestätigungsemail seitens des Vermieters, bestätigt werden, mündliche Absprachen sind nichtig.

Im Falle einer längeren Inanspruchnahme oder einer verspäteten Retournierung des Materials wird die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen Mietdauer und der bezahlten Mietdauer zu den üblichen Mietkonditionen berechnet und ist bei Abgabe zahlbar oder wird nach der Retournierung nachberechnet bzw. von der Kaution direkt abgezogen.

Falls das gemietete Material ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Kunde damit rechnen, dass dies zur Anzeige gebracht und auf jeden Fall eine entsprechende Nachgebühr erhoben wird. Das gemietete Material hat in einem einwandfreien (wie erhalten) Zustand retourniert zu werden. 

 

2.9. Gebrauch

Der Kunde ist für das gemietete Material voll verantwortlich und hat es nur entsprechend seiner Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu gebrauchen. Die Weitergabe des Materials an dritte Personen ist nicht gestattet. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Material so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Des Weiteren hat sich der Kunde über die örtlichen Gegebenheiten des Einsatzortes selbst zu erkundigen und etwaige Gefahren (wie zum Beispiel Strömung, Wellen, Windrichtung, Windstärke, Untiefen) selbst abzuschätzen. Bubblesport empfiehlt das Tragen von Schwimmwesten. Der Benutzer des SUP muss schwimmen können. Kinder dürfen das Material nicht unbeaufsichtigt verwenden. 

Das gemietete Material ist nicht versichert. Bei Bruch oder Beschädigung des Materials (SUP, Paddels, Zubehör) durch unsachgemäße Verwendung oder Diebstahl haftet der Kunde für die Reparaturkosten bzw. für den Wiederbeschaffungswert. Bei Diebstahl muss der Kunde binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde die Anzeige erstatten und den Diebstahl nachweislich und unverzüglich beim Vermieter melden.

 

2.10. Anweisungen des Vermieters

Den Anweisungen der Mitarbeiter die bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.
Bei SUP Kursen, Touren und Incentive Veranstaltungen ist immer dem Instruktor Folge zu leisten. Bei grob fahrlässigen Verhalten, welches das Ansehen, den Betrieb oder die Sicherheit von anderen beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Teilnehmer nach Ermahnung unseres Mitarbeiters vom weiteren Verlauf abgeschlossen werden und es findet keine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages statt.

 

2.11. Ausrüstung

Unsere Mietgegenstände und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand.
Bei Beschädigung oder Verlust (z.B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Bei Unfällen ist sofort die Polizei zu benachrichtigen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 10,00 € je Mietgegenstand erhoben.
Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Weisungen für weiteres Verhalten zu folgen.

 

2.12. Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Nicht gemeldete oder zu spät gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.

 

2.13. Verhalten, Aufsichtspflicht

Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten…) verantwortlich.

Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sollten mitgenommen und entsorgt werden.

Mit den Sup’s ist zu allen festen Bauten ein Minimum Abstand von 3 m einzuhalten.

 

2.14. Bedingung für die Benutzung des Mietobjektes

2.14.1. Vertragsparteien/Vollmachten
Vertragspartner sind einerseits der Vermieter und andererseits der Mieter. Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Der bzw. die Mieter bevollmächtigen hiermit die mit ihrem Einverständnis als Fahrer bezeichneten Personen, auch wenn diese beschränkt geschäftsfähig sind, mit ihrer Vertretung, insbesondere zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen.

2.14.2. Reservierungen
Für bestimmte Preisgruppen können Reservierungen vorgenommen werden. Für alle anderen Mietgegenstände gelten Vereinbarungen nur nach Anfrage. Reservierungen können nur schriftlich vorgenommen werden. Auch handschriftlich unterzeichnete Schreiben, Faxe oder E-mails des Mieters mit Reservierungen sind vertraglich bindend.

Die Reservierung gilt bis 60 Minuten nach dem vertraglichen Mietbeginn, nach Ablauf dieser Zeit ist er von der Reservierung entbunden. Holt der Mieter den bestellten Mietgegenstand nicht zum Mietbeginn ab oder storniert die Reservierung zwischen 3 und 6 Tagen, so schuldet er dem Vermieter 50% des vereinbarten Mietpreises, storniert er kurzfristiger als 48 Stunden, so schuldet er dem Vermieter 80 Prozent des vereinbarten Mietpreises. Grundlage hierfür ist der im Mietpreis genannte Gesamtpreis. Bei einer Stornierung die kürzer als 24 h vor Mietbeginn getätigt wird, entstehen Stornokosten in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die sich aus einem Ausfall des Mietgegenstandes ergeben oder die infolge verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietgegenstandes entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Die maximale Haftung des Vermieters beträgt 100% der erhaltenen Zahlung des Mieters für das Mietobjekt.

2.14.3. Bezahlung
Miete, Kaution ist im Voraus bzw. spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes zu leisten

2.14.4. Übergabe des Mietgegenstandes an Dritte
Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter den Mietgegenstand an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die an dem Mietgegenstand durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.

2.14.5. Mietdauer/Übergabe
Der Mieter ist verpflichtet, dass die Mietgegenstande zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit zurückgegeben sind. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Für die verlängerte Mietzeit (in Tagen) wird der Preis nacherhoben.

2.14.6. Kaution
Bei Anmietung ist eine Kautionszahlung fällig und zahlbar. Die Höhe der Kaution beträgt je nach Vereinbarung zwischen 100 € bis 500 €. Der Vermieter ist berechtigt, mit ihm zustehenden Zahlungsansprüchen, gleich welcher Art, gegen einen Kautionsrückzahlungsanspruch des/der Mieter aufzurechnen. Der Mieter ist nicht berechtigt, mit etwaig ihm zustehenden Ansprüchen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des/der Mieter sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Wird das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus fortgesetzt, so ist der Vermieter berechtigt, zur Sicherheit die Kaution einzuziehen bzw. einzubehalten.

2.14.7. Nutzung des Mietgegenstandes, Verbote
Jegliche Zweckentfremdung der Mietgegenstände ist nicht zulässig, der Transport von mehreren Personen auf den Mietgegenständen, sowie fahrlässige unsachgemäße Benutzung bei denen den Mietgegenstand offensichtlich einen Schaden erleiden kann, ist zu unterlassen. Der Mieter hat sich an Regeln und Gesetze zu halten.

2.14.8. Haftungsausschluss des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für grobe und fahrlässige Schäden am Mietgegenstand. Jeder ist für sich selbst und den Mietgegenstand verantwortlich. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. bei Übernahme des Mietgegenstands, erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des Mietgegenstands an. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken.

2.14.9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt den Mietgegenstand entsprechend zu sichern und zu bewachen. Ein Diebstahl ist unverzüglich zu melden, damit die Meldung an die Ordnungsbehörde/Polizei weitergeleitet werden kann. Im Falle des Diebstahls ist zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,- € zu zahlen. Bei einen Verlust von Einzelteilen werden Pauschal 75 € fällig. Weitergehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

Mit der Übergabe des Mietgegenstands, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
Der Mieter haftet nur für grobe und fahrlässige Schäden am Mietgegenstand, wenn er den Mietgegenstand beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter den Mietgegenstand - abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung - in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig hohem Verschleiß aufgrund unsachgemäßer Nutzung ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Bei Schäden am Mietgegenstand haftet der Mieter für alle anfallenden Kosten. Der Mieter haftet ebenfalls für den Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschäden bis zu Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesmietpauschale lt. Angebotsliste des Vermieters zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Sollte den Mietgegenstand in der Mietzeit ausfallen, ob durch selbst Verschuldung oder Dritte hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz oder Ausgleichzahlungen. Einen Ersatzmietgegenstand zu stellen, liegt im Ermessen des Vermieters.

 

2.15. Diebstahl / Verlust

Bei Verlust, Diebstahl, Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und die Polizei unverzüglich zu verständigen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann.

 

2.16. Versicherungsschutz

Den Mietgegenstand ist nicht Haftpflichtversichert. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter und evtl. geschädigten Dritten.

 

2.17. Schlussbestimmung

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne oben genannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit ganz oder teilweise verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2.18. Internetbuchungsbedingungen

Es gelten ferner unsere Internetbuchungsbedingungen.


 

 

 

Wir weisen im Bezug auf Bubblefußball ausdrücklich darauf hin

 

  • Für Kinder unter zwölf Jahren ist das Spielen untersagt.

  • Ohne schriftliche Genehmigung und ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten ist bei Bubblesport das Spielen mit den Bubblebällen unter 16 Jahren nicht gestattet.

  • Das Maximalgewicht der Spieler darf 95 kg und eine Größe von 190 cm nicht überschreiten.

  • Unsere Bubble Balls dürfen nur unter Aufsicht von zuständigem Personal benutzt bzw. bespielt werden. Bitte folgen sie den Anweisungen des Personals.

  • Die Spielflächen müssen ohne die „Bubble Balls“ verlassen werden. Bitte ziehen sie Bubble Balls“ vorher aus.

  • Das Ablassen der Luft sowie das Aufpumpen darf nur vom zuständigen Personal durchgeführt werden.

  • An den Ventilen darf nicht gedreht werden.

  • Sollten sie Schäden an den „Bubble Balls“ feststellen oder sollte ihnen auffallen, dass der „Bubble Ball“ Luft verliert, melden sie dies bitte umgehend an das Personal.

  • Es dürfen ausschließlich normale Turn-, Lauf- oder Fußballschuhe ohne Stollen verwendet werden.

  • Vor dem Benutzen der „Bubblebälle“ sind alle Gegenstände aus den Hosentaschen o.ä. zu nehmen. Halten sie die „Bubble Balls“ generell fern von scharfen Gegenständen oder Gegenständen, die die „Bubble Balls“ beschädigen könnten.

  • Aus hygienischen Gründen dürfen beim Spielen mit den „Bubble Balls“ nur T-Shirts, Trikots oder andere Kleidungsstücke getragen werden, die den Oberkörper und die Schultern bedecken. Spielen in Unterhemden oder Tank Tops ist nicht gestattet. Bitte achten sie außerdem darauf, dass ihre Hose gut sitzt und nicht während des Spielens verrutscht.

  • Bei Erschöpfung oder sonstigen gesundheitlichen Problemen bitte umgehend das Spiel unterbrechen und gegebenenfalls das Personal kontaktieren.

 

 

Achtung!

Wir weisen dringend darauf hin, dass die Benutzung der Bubblebälle nicht gestattet  ist wenn sie:

  • einen Bandscheibenvorfall haben/hatten oder unter chronischen oder akuten Schmerzen im Rücken- oder Nackenbereich leiden,
  • sich unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen befinden,
  • schwanger sind,
  • eine Operation innerhalb der letzten 12 Monate hatten,
  • unter starken Medikamenten stehen, die ihre körperliche Leistung beeinflussen,
  • sie unter Platzangst,  an Herz- oder Kreislaufproblemen, Epilepsie, Atemnot, Bluthochdruck  o.ä. Krankheiten oder Symptomen leiden.


Bitte stellen sie sicher, dass der Gurt im „Bubble Ball“ fest sitzt und halten sie sich während des Spielens stets gut an den dafür vorgesehenen Haltegriffen auf Kopfhöhe fest

 

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